Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Altgold-Kauf.de
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis die Arenal GmbH ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.
§ 2 Zusendung
Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko der Versenders. Jeder Zusendung muss der Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH Begleitschein beigefügt sein, der vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Der Begleitschein kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg beantragt werden. Die durch Zusendung oder die persönlich vorgelegten Wertgegenstände werden von der Arenal GmbH nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.
§ 3 Preisangebot
Nach Begutachtung der uns zugesandten Gegenstände unterbreitet Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot. Grundlage der Bewertung ist der von Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Tageskurs am Tag des Einganges der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen von Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Nach dem Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages werden dem Verkäufer auf Wunsch die Versandkosten bis zu einer Höhe von 6,90 Euro erstattet, wenn der Ankaufswert über 250,00 Euro liegt. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, sendet Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH die erhaltenen Gegenstände auf eigene Kosten an die im Begleitschein genannte Anschrift zurück.
§ 4 Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach und vorbehaltlich Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen der empfangenen Gegenstände von der Beschreibung im Begleitschein, die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
§ 5 Begutachtung
Der Verkäufer gestattet die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände.
Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass die Gegenstände bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden können. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist.
§ 6 Ankauf und Kaufpreiszahlung
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Zusicherung des Verkäufers und einer rechtsverbindlich unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer iSd. § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.
§ 7 Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens.
Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich bei dem Spediteur anzuzeigen. Der Empfänger ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.
§ 9 Eigentumsübertragung
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Altgold-Kauf.de, Aurum Plus Edelmetallhandelshaus GmbH über.
§ 10 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken.
§ 12 Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

21,10 €